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   VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076, AN 4 S 16.01089, AN 4 S 16.01090, AN 4 S 16.01091, AN 4 S 16.01092   

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https://dejure.org/2016,25636
VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076, AN 4 S 16.01089, AN 4 S 16.01090, AN 4 S 16.01091, AN 4 S 16.01092 (https://dejure.org/2016,25636)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076, AN 4 S 16.01089, AN 4 S 16.01090, AN 4 S 16.01091, AN 4 S 16.01092 (https://dejure.org/2016,25636)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. August 2016 - AN 4 S 16.01076, AN 4 S 16.01089, AN 4 S 16.01090, AN 4 S 16.01091, AN 4 S 16.01092 (https://dejure.org/2016,25636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Anwohner der Gustavstraße in Fürth unterliegen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 25.11.2015 - 22 BV 13.1686

    Gaststättenrechtliche Auflagen und Sperrzeitverlängerung in der Fürther

    Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076
    Auf die Berufung der Antragsgegnerin hin modifizierte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686) das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbachs dahingehend, dass die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, den Antragsteller zu 1) nunmehr unter Beachtung der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs neu zu bescheiden.

    Das Gericht konnte über den Antrag in der Sache entscheiden, da der Streitgegenstand weder schon durch das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686) entschieden, noch bereits anderweitig rechtshängig gemacht wurde.

    Die Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686) steht daher einer erneuten Klageerhebung nicht entgegen.

    Das Urteil führt aus, unter welchen Umständen ein Herausschieben der Nachtzeit geregelt werden kann und stellt weiter fest, dass die Voraussetzungen bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung im Verfahren 22 BV 13.1686 noch nicht vorlagen (VGH München a. a. O. - juris Rn. 81).

    Die Begründetheit des klägerischen Begehrens ergibt sich daher nicht bereits aus dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren 22 BV 13.1686, da sich hinsichtlich der Aussage des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für eine Verkürzung der Sperrzeit die entscheidungserhebliche Sachlage nachträglich geändert hat bzw. die formalen Eckpunkte für eine Neuverbescheidung eingehalten wurden.

    Aus dem Verpflichtungsurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686 - juris Rn. 79) geht aber hervor, dass der Bayerische Verwaltungsgerichtshof inzident von der Rechtswidrigkeit der Verordnung ausgegangen ist.

    Es muss in der Hauptsache eruiert werden, ob insoweit auch auf Basis des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. November 2015 (22 BV 13.1686) nur das Einwirken auf die Raucher für die Lärmbeurteilung ausreicht.

  • VGH Bayern, 23.06.2016 - 22 CS 16.1199

    Gaststättenrechtliche Gestattungen für die Zeit nach dem Ende eines Flohmarktes

    Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076
    Er verweise ergänzend auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in der Streitsache 22 CS 16.1199.
  • VG Ansbach, 03.07.2017 - AN 4 K 16.01077

    Beschwer des Nachbarn durch gaststättenrechtlichen Auflagenbescheid

    Auszug aus VG Ansbach, 08.08.2016 - AN 4 S 16.01076
    Hiergegen wendeten sich die Antragsteller mit Klagen vom 21. Juni 2016 (Az. AN 4 K 16.01077, AN 4 K 16.01093, AN 4 K 16.01094, AN 4 K 16.01095 und AN 4 K 16.01096) und begehren sinngemäß die Festsetzung der Sperrzeiten für Freischankflächen ab 22.00 Uhr für alle Wochentage.
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